Versteigerungsdaten/​Terminsbestimmung

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Freitag, 15. August 2025 um 9:30 Uhr folgender Grundbesitz in Amtsgericht Erkelenz, Hauptgebäude, Konrad-Adenauer-Platz 3, 41812 Erkelenz, Etage 1, Sitzungssaal 1.02 öffentlich versteigert werden:

Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro), Wohnhaus

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Verkehrswert
520.000,00 €
Versteigerungstermin
15.08.2025, 09:30 Uhr
Aktenzeichen
3 K 7/23
Versteigerungsart
Teilungsversteigerung
Wertgrenzen
keine Angabe
Amtliche Bekanntmachung

Wichtige Hinweise

Zusammenstellung von Verfahrensinformationen:

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Objektdaten

Objekttyp
Sonstiges Haus

Objektbeschreibung

Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um: Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro), Wohnhaus

Laut Wertgutachten: Die im Außenbereich liegenden Grundstücke BV 3 und 4 sind mit einer nach außen weitgehend geschlossenen, Vierkanthofanlage aus dem 20. Jh. bestehend aus einem Wohnhaus und 8 weiteren, teilweise zusammenhängenden Gebüäudeteilen bebaut, die einen kleinen Innenhof vollständig und einen größeren zu drei Seiten umschließen .Es handelt sich um die Restfläche eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes (Resthof), der nunmehr als privates Wohnhaus mit privater Pferdehaltung genutzt wird. Zu den mehrfach seit 1960 erfolgten Umbauten, Erweiterung und baulichen Änderungen liegen keine Baugenehmigungen vor und zur erfolgen Nutzungsänderung zur Pferdehaltung eines Großteils der Gebäude liegen keine Genehmigungen vor. Es liegt daher ein überwiegender Schwarzbaustatus für das Gesamtobjekt vor. Das unmittelbar an das Grundstück BV3 angrenzende Grundstück BV 1 und das Grundstück BV 4, welches durch eine Straße von den drei anderen aneinandergrenzenden Grundstücken getrennt ist, werden als Weiden zur Pferdehaltung genutzt.

Das Verkehrswertgutachtens enthält auf S. 6 folgenden konkreten Hinweis für Bietinteressenten:
Die Wertermittlung im Gutachten kann die vorausssichtlichen Kosten einer nachträglichen Legalisierung der vorliegenden heutigen Grundstücksnutzung nicht vollständig angeben. Die zu berücksichtigenden Merkmale sind zu komplex, die zu beteiligenden Behörden ( Landschaftsbehörde, Kreisverwaltung, Stadverwaltung etc.) können nicht vorhersehbare Auflagen und Bedingungen an eine Genehmigung stellen, die wiederum in Kosten für bauliche Eingriffe, Rückbauten, Nachrüstungen, Ertüchtigungen usw. resultieren. Der im Gutachten ermittelte Wert gilt ohne diese Kosten!
Jeder Bieter sollte entsprechende eigene Rückbehalte bei einem Gebot kalkulieren.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Suche nach Ihrer Traum-Immobilie!

Lage

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